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Alt 09.10.2008, 13:53   #1
mhritter
Newbie
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 18


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Hallo und schönen Guten Tag!

Angenommen ich würde ebenfalls ein Schreiben dieser Rechtsanwaltskanzlei bekommen - nämlich, dass ich mir einen urheberrechtlich geschützen oder illegalen Porno runtergeladen habe.
Angenommen ich reagiere auf sämtliche Mahnungen der Anwaltskanzlei nicht.
Angenommen der Anwalt geht tatsächlich vor Gericht.
Die erste Frage das Richters wäre wohl, wie der Anwalt nachweisen kann, das die angebliche IP Adresse auch tatsächlich zu mir oder meinem PC an diesem Tag gehörte.
Frage:
Wie erklärt ein Anwalt, wie er zu diesen personenbezogenen Daten gekommen ist.
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Welcher Richter ermächtigt bzw. zwingt die TA in einem Zivilrechtsprozess wegen des Downloads einer (möglicherweise) fraglichen Datei personenbezogene Daten rauszurücken?
Der erste wohl zu klärende Frage wäre in diesem Zusammenhang voraussichtlich, ob es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung gehandelt hat.
Dies lässt sich nur aufgrund der Tatsache, dass ich im Internet eine Datei (egal ob Porno, Dokument, Foto oder Musik) runtergeladen habe wohl noch nicht daraus ableiten. Tauschbörsen sind u.a. auch dazu da, Inhalte jeglicher Art untereinander zu Tauschen. Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.

In diesem Sinne beschränkt sich die wahre Problematik wohl lediglich auf die Scham innerhalb der eigenen Familie - so es sich tatsächlich um einen Porno handelt und die Frau davon nichts wissen darf.

Der Rest ist für mich schlicht Erpressung nach dem Motto: Zahle oder ich zerre Dich vor Gericht.
Da ich in diesem Fall sicherlich bereits seit langem kein belastendes Material mehr auf meinem PC hätte, hätte ich wohl auch nichts zu befürchten.

Schöne Grüße Michael

PS: ich habe weder jetzt noch in der Vergangenheit belastendes oder illegales Zeugs auf meinem PC gehabt.
mhritter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 14:29   #2
Weini
User
 
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769


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Zitat:
Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Du findest auf einer der vorherigen Seiten einen recht präzisen Verweis auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Provider.

Ohne diese wäre die gesetzliche Lage (betreffend Datenspeicherung und Dauer der Speicherung) noch unangenehmer geworden, soweit ich das noch in Erinnerung habe. Das werden aber andere User bzw. der Anwalt deines Vertrauens", die sich mehr mit diesem Thema befassen, sicherlich besser und genauer erklären können.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 15:24   #3
DonGiovanni
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 6


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Zitat:
Zitat von mhritter Beitrag anzeigen
Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.
Das ist ein gutes Argument, lieber mhritter, ich sehe das genau so. Ich meine, dass die vorgeworfenen Tatbestände 1. Wissentlichkeit und 2. Absicht voraussetzen. Dennoch: Ein mulmiges Gefühl wird man einfach nicht los - wer will schon gegen diese Typen vor Gericht gehen? Aber ich hoffe, dass Ihr, liebe Leidensgenossen Euch genausowenig einschüchtern lässt wie ich und wir die Sache durchstehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die im Rechts sind! Es ist absolut richtig, was Michael hier schreibt, woher soll man vor einem Download wissen, dass die Datei urheberrechtlich geschützt ist? Auch ich glaube, dass eine Rechtsverletzung erst dann möglich ist, wenn man die Datei weiterverwendet, wissentlich anbietet etc. In meinem Fall habe ich die Dateien sofort gelöscht.
DonGiovanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 15:42   #4
mhritter
Newbie
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 18


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Hallo,
Vielleicht noch eine Zusatzbemerkung, da immer wieder geschrieben wird: "Während man eine Datei runterlädt, wird diese de facto auch gleichzeitig zum upload angeboten."
Das ist wohl nur dann richtig, wenn man seine Downloads (und dazu gehören natürlich auch die gerade geladenen files) zum Upload freigibt. Dass muß man ja nicht tun; man kanns ja auch per einfachen Mausklick unterbinden.
Lade ich mir bewußt oder auch unbewußt illegales runter und geb´ diese Dateien gleichzeitig zum Upload frei, dann verbreite ich diese eben auch und dass ist natürlich strafbar. ==> selber schuld.

Schöne Grüße

Michael Ritter
mhritter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 19:16   #5
hotte66
Newbie
 
Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 6


Standard Rak

habe heute auch ein brief an die RAK verschickt denke die werden einiges zu tun haben in nächster zeit. hoffe es machen viele von den betroffenen
hab auch von aon bekommen dass sie daten hergegeben hab nur sagen sie es in meinem konkreten fall nicht werde nochmals anrufen und nebenbei gleich erwähnen dass ich den provider wechseln werde da es für mich kein triftiger grund ist wenn aon persönliche daten an irgendwelche dubiosen anwälte verkauft nur aufgrund eines programmes das in österreich noch nie von einem gericht anerkannt wurde.
hotte66 ist offline   Mit Zitat antworten
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