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Alt 05.10.2008, 15:53   #1
Joe2003
Newbie
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4


Standard Kriminelle Vereinigung

Liebe Leidensgenossen!

Grundsätzlich will ich einmal festhalten, dass natürlich auch Urheberechte gewahrt werden müssen. Wir alle haben vermutlich gegen das Urheberechtsgesetz verstoßen. Was ich nicht annehme ist, dass einer von uns dies zu gewerblichen Zwecken getan hat, oder sich bereichern wollte. Ich bin der Ansicht, dass in einem funktionierenden Rechtssystem der Geschädigte seinen tatsächlichen Schaden nachweisen muss. Dazu gehört für mich die Offenlegung seiner Umsätze um den behaupteten Schaden nachvollziehen zu können, mit was leider auch für den Geschädigten zu unangenehmen Folgen führen kann.

Interessant wäre zu wissen, ob der Abmahnvorgang, Hinweis auf das Pornographiegesetz, mit dem Mandanten der Kanzlei abgesprochen ist. Schließlich ist der Mandant der Urheber dieser Filmwerke und wie sich zeigt wurde nicht genügend dafür gesorgt, dass diese Filmwerke Jugendlichen unter 16 zugänglich gemacht wurde. Wer derartige Produkte herstellt und vertreibt muss auf Grund des technischen Standards der heutigen Zeit damit rechnen. Ein Hinweis auf der Verpackung reicht sicher nicht aus um dies zu verhindern.

Rechtsanwalt Fussenegger von der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte hat einem Anwalt mitgeteilt, dass er die deutsche Softwarefirma, mit der er zusammenarbeitet, beauftragen wird, nach weiteren Filmen zu suchen, die angeboten wurden. Sollte diese auf Filme stoßen, hinsichtlich derer ein weiterer Rechtsverstoß zurechenbar sei, würde er sofort und diesmal ohne Vorankündigung, die im Schreiben angekündigten Schritte erheben. Diese Aussage würde belegen, dass die Kanzlei die Verfolgung offensiv betreibt, nicht geschädigte ihn kontaktieren, sonder die Kanzlei auf geschädigte zugeht um diese als Mandanten zu gewinnen.

Ich bin auch der Ansicht, dass Längle Fussenegger Singer mit der Zusicherung, dass bei Bezahlung des geforderten Pauschalbetrages auf das Raika-Konto in Altach die Ansprüche abgegolten wären nur bedingt richtig ist, denn im Abmahnschreiben wurde ein Zusammenhang mit dem §2Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz hergestellt und die Verfolgung dieses Tatbestandes haben weder Längle ... noch deren Mandant einen Einfluss. Soweit ich informiert bin, werden Offizialdelikt von Amts wegen (ohne Antrag/Ermächtigung) von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Alle die bezahlt haben, können somit trotzdem belangt werden.

Ich bin überzeugt dass Längle Fussenegger Singer diese Forum regelmäßig besuchen, daher richte ich ihnen auf diesem Weg aus, da ich aus finanziellen Gründen nicht fristgerecht bezahlen kann, wurde ich auf Grund des Hinweises auf das Pornographiegesetz in einen qualvollen Zustand versetzt, da damit auch die Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht.

Die Rolle der Telekom Austria sollte hier auch näher beleuchtet werden. Ich empfehle bei www.aon.at unter Datenschutz & Copyright (neben den AGB) nachzusehen. Hier zunächst zu lesen, dass die Telekom über unser Surfverhalten informiert ist und sogar weiß, welchen Browser wir verwenden. Was auch auf eMule und ähnliches zutreffen müsste.

Weiters steht unter „Werden die Daten weitergegeben?“
Nein. Telekom Austria stellt Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung. Es sei denn, Sie stimmen einer Weitergabe ausdrücklich zu. Wird von uns vermutlich keiner getan haben.
Erst im nächsten Absatz steht die Einschränkung, die eigentlich den Datenschutz ausschließt.

Die Telekom-Austria hat also zugesehen und nichts gegen unser „illegales“ Handeln unternommen. Laut ihren AGB wäre eine fristlose Kündigung möglich gewesen. Dies hat sie aber nicht getan. Weil sie Geld für die Weitergabe unserer Daten bekommt?

Jeder von uns sollte auch bedenken, das wir nur das Glied einer Kette sind. Man könnte also behaupten Internet-Nutzer sind eine kriminelle Vereinigung.

Die ganze Wortmeldung gibt natürlich nur meine persönliche Meinung wieder.

Mich würde interessieren, ob Längle Fussenegger Singer nur den Verstoß gegen die Urheberechte von Pornoproduzenten verfolgt, oder auch andere und ob auch andere als Telekom-Kunden betroffen sind.


Joe 2003

Geändert von Joe2003 (05.10.2008 um 16:15 Uhr).
Joe2003 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 20:59   #2
colet123
Newbie
 
Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 1


Standard Abmahnung

Hallo,

auch mich hats getroffen.
RA Längle Fussenegger Singer und Telekom Austria
Natürlich ein Pornofile.

Kann mir jemand sagen wie es wenn man nicht zahlt weitergeht?
DAnke
colet123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 22:40   #3
Perseus
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Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696


Standard

Kann ich dir zwar nicht genau sagen, nur lies dir hier alles samt zugehörigen Links gut durch, da erfährst du im Prinzip alles was du wissen musst, und kannst dann überlegen was du nun tust.

Nur, auf keinen Fall, in einem Anfall von Panki, 800€ überweisen, denn so wie ich das sehe, braucht man gar nichts zu zahlen, nur muss man ev. einige Formalitäten erledigen, wie z.B. eine umformulierte Unterlassungserklärung, die von der Anwaltskanzlei darfst du auf keinen Fall unterschreiben.


Die Sache wird immer schlimmer, merkwürdig dass man in den Medien dazu nichts hört, wozu hat der aufgeblasene ORF das Konsumentenschutz-Magazin, über dieses Thema zu berichten wäre bedeutend gesellschaftsdienlicher als ein Beitrag über Falten-Unterspritzung so wie heute.

Gruß,

Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2008, 23:07   #4
Yahzee
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Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14


Standard Erste Hilfe gibt's hier!




An alle Neuabgemahnten:

Bitte hier reinschauen und mitmachen!

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 01:01   #5
Yahzee
Newbie
 
Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14


Standard Reine Spekulation

Ist eigentlich schon näheres über die Vorgangsweise der Log-Firmen bekannt?

Der eingängige Slogan "turning privacy into profit" von DigiProtect etwa erklärt ja
schon einiges über deren Methoden....
Bin mir allerdings nicht sicher ob DigiProtect
Pornos einstellt, loggt und abmahnt, bzw. nur loggt und/oder abmahnt

http://www.tschlotfeldt.de/node/971

Jedenfalls steht da ganz klar Profit im Vordergrund und nicht die legitime
Ahndung bzw. Eindämmung von Rechtsverstößen.
Hat nicht unlängst die Justiz in Österreich private Radarmessungen
untersagt? Das ist doch auch dasselbe Prinzip:
Bloß schnelles Geld für die Betreiber unter Vortäuschung der legitimen Verfolgung
von Schnellfahrern...
Das sollte einzig und allein dem Staat (der Polizei) vorbehalten bleiben.

Ich gehe mal davon aus, daß Firmen wie DigiProtect aktiv an die Rechteinhaber
herantreten, und denen ein Angebot unterbreiten, das die einfach nicht
ausschlagen können:
"Wir haben da soundsoviele Tausend illegale Zugriffe auf eure Filmwerke
geloggt. Wieviel lasst ihr springen, wenn wir euch die Verbrecher am silbernen
Tablett präsentieren? Ihr bekommt außerdem eure Ausgaben garantiert
mit dem Faktor soundso multipliziert zurück. Um die rechtliche Seite braucht
ihr euch weiter nicht sorgen, wir wenden einfach das Zivilrecht an, da kann
man außer lästigen Mitbewerbern ganz bequem auch mittellose Tauschbörsennutzer
zur Kasse bitten. Und nebenbei, der Hinweis auf den Verstoß gegen das
Pornographiegesetz hat noch jedesmal funktioniert..."

Die Provider, die kritiklos das von den Mainstream-Medien propagierte Feindbild
vom kriminalisierten Internet (Terrorbedrohung, Kinderpornoringe, Rechtsextremismus etc.)
übernommen haben, freuen sich auch, denn erstens können sie endlich mithelfen die
Kriminalität zu bekämpfen und nebenbei ohne Mühe gutes Geld,
sog. "Aufwandsentschädigungen" einsacken.
Außerdem können sie mißliebige Flatrate-Kunden ins Visier nehmen, die für
AON ohnehin zuwenig Umsatz bringen.
Da ist es dann auch ganz in Ordnung anzunehmen, daß wenn jemand viel Traffic erzeugt,
also ein Tauschbörsennutzer ist, zwangsläufig eine Rechtsübertretung vorliegt...
AON hatte seine Marktdominanz mißbraucht und durch die aggressive Einführung des KombiPakets
Ende letzten Jahres monopolartig einen rechtlich fragwürdigen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Providern erkauft.
Daraufhin wurde AON zwar von der Regulierungsbehörde zurechtgestutzt aber
die Marktanteile wurden dennoch weiter ausgebaut.

Man wird da an die unselige Zeit des Telefoniemonopols
der österreichischen Post erinnert.

http://www.heise.de/newsticker/Regulier ... dung/99273

Gibt es eigentlich eine Statistik über den Anteil von KombiPaket-Kunden unter den
Abgemahnten? Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ausschließlich solche
handelt.

Fehlen noch die Abmahnanwälte, die hier in Österreich voll auf die
traditionelle Obrigkeitsgläubigkeit der Ösis setzen können.
Die brauchen nur noch einen schönen Serienbrief erstellen, mit vielen Paragraphen
garnieren und können sich dann zurücklehnen um die eintrudelnde Kohle
zu zählen...

Kann irgendjemand diese meine Hirngespinste entkräften bzw. richtigstellen?
Ich hoffe nämlich noch immer völlig falsch damit zu liegen, möchte wieder
an unser Rechtssystem glauben können!



Geändert von Yahzee (13.10.2008 um 01:05 Uhr).
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
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