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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4
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Liebe Leidensgenossen!
Grundsätzlich will ich einmal festhalten, dass natürlich auch Urheberechte gewahrt werden müssen. Wir alle haben vermutlich gegen das Urheberechtsgesetz verstoßen. Was ich nicht annehme ist, dass einer von uns dies zu gewerblichen Zwecken getan hat, oder sich bereichern wollte. Ich bin der Ansicht, dass in einem funktionierenden Rechtssystem der Geschädigte seinen tatsächlichen Schaden nachweisen muss. Dazu gehört für mich die Offenlegung seiner Umsätze um den behaupteten Schaden nachvollziehen zu können, mit was leider auch für den Geschädigten zu unangenehmen Folgen führen kann. Interessant wäre zu wissen, ob der Abmahnvorgang, Hinweis auf das Pornographiegesetz, mit dem Mandanten der Kanzlei abgesprochen ist. Schließlich ist der Mandant der Urheber dieser Filmwerke und wie sich zeigt wurde nicht genügend dafür gesorgt, dass diese Filmwerke Jugendlichen unter 16 zugänglich gemacht wurde. Wer derartige Produkte herstellt und vertreibt muss auf Grund des technischen Standards der heutigen Zeit damit rechnen. Ein Hinweis auf der Verpackung reicht sicher nicht aus um dies zu verhindern. Rechtsanwalt Fussenegger von der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte hat einem Anwalt mitgeteilt, dass er die deutsche Softwarefirma, mit der er zusammenarbeitet, beauftragen wird, nach weiteren Filmen zu suchen, die angeboten wurden. Sollte diese auf Filme stoßen, hinsichtlich derer ein weiterer Rechtsverstoß zurechenbar sei, würde er sofort und diesmal ohne Vorankündigung, die im Schreiben angekündigten Schritte erheben. Diese Aussage würde belegen, dass die Kanzlei die Verfolgung offensiv betreibt, nicht geschädigte ihn kontaktieren, sonder die Kanzlei auf geschädigte zugeht um diese als Mandanten zu gewinnen. Ich bin auch der Ansicht, dass Längle Fussenegger Singer mit der Zusicherung, dass bei Bezahlung des geforderten Pauschalbetrages auf das Raika-Konto in Altach die Ansprüche abgegolten wären nur bedingt richtig ist, denn im Abmahnschreiben wurde ein Zusammenhang mit dem §2Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz hergestellt und die Verfolgung dieses Tatbestandes haben weder Längle ... noch deren Mandant einen Einfluss. Soweit ich informiert bin, werden Offizialdelikt von Amts wegen (ohne Antrag/Ermächtigung) von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Alle die bezahlt haben, können somit trotzdem belangt werden. Ich bin überzeugt dass Längle Fussenegger Singer diese Forum regelmäßig besuchen, daher richte ich ihnen auf diesem Weg aus, da ich aus finanziellen Gründen nicht fristgerecht bezahlen kann, wurde ich auf Grund des Hinweises auf das Pornographiegesetz in einen qualvollen Zustand versetzt, da damit auch die Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht. Die Rolle der Telekom Austria sollte hier auch näher beleuchtet werden. Ich empfehle bei www.aon.at unter Datenschutz & Copyright (neben den AGB) nachzusehen. Hier zunächst zu lesen, dass die Telekom über unser Surfverhalten informiert ist und sogar weiß, welchen Browser wir verwenden. Was auch auf eMule und ähnliches zutreffen müsste. Weiters steht unter „Werden die Daten weitergegeben?“ Nein. Telekom Austria stellt Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung. Es sei denn, Sie stimmen einer Weitergabe ausdrücklich zu. Wird von uns vermutlich keiner getan haben. Erst im nächsten Absatz steht die Einschränkung, die eigentlich den Datenschutz ausschließt. Die Telekom-Austria hat also zugesehen und nichts gegen unser „illegales“ Handeln unternommen. Laut ihren AGB wäre eine fristlose Kündigung möglich gewesen. Dies hat sie aber nicht getan. Weil sie Geld für die Weitergabe unserer Daten bekommt? Jeder von uns sollte auch bedenken, das wir nur das Glied einer Kette sind. Man könnte also behaupten Internet-Nutzer sind eine kriminelle Vereinigung. Die ganze Wortmeldung gibt natürlich nur meine persönliche Meinung wieder. Mich würde interessieren, ob Längle Fussenegger Singer nur den Verstoß gegen die Urheberechte von Pornoproduzenten verfolgt, oder auch andere und ob auch andere als Telekom-Kunden betroffen sind. Joe 2003 Geändert von Joe2003 (05.10.2008 um 16:15 Uhr). |
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#2 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 1
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Hallo,
auch mich hats getroffen. RA Längle Fussenegger Singer und Telekom Austria Natürlich ein Pornofile. Kann mir jemand sagen wie es wenn man nicht zahlt weitergeht? DAnke ![]() |
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#3 |
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Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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Kann ich dir zwar nicht genau sagen, nur lies dir hier alles samt zugehörigen Links gut durch, da erfährst du im Prinzip alles was du wissen musst, und kannst dann überlegen was du nun tust.
Nur, auf keinen Fall, in einem Anfall von Panki, 800€ überweisen, denn so wie ich das sehe, braucht man gar nichts zu zahlen, nur muss man ev. einige Formalitäten erledigen, wie z.B. eine umformulierte Unterlassungserklärung, die von der Anwaltskanzlei darfst du auf keinen Fall unterschreiben. Die Sache wird immer schlimmer, merkwürdig dass man in den Medien dazu nichts hört, wozu hat der aufgeblasene ORF das Konsumentenschutz-Magazin, über dieses Thema zu berichten wäre bedeutend gesellschaftsdienlicher als ein Beitrag über Falten-Unterspritzung so wie heute. Gruß, Roman. |
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#4 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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#5 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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Ist eigentlich schon näheres über die Vorgangsweise der Log-Firmen bekannt?
Der eingängige Slogan "turning privacy into profit" von DigiProtect etwa erklärt ja schon einiges über deren Methoden.... Bin mir allerdings nicht sicher ob DigiProtect Pornos einstellt, loggt und abmahnt, bzw. nur loggt und/oder abmahnt http://www.tschlotfeldt.de/node/971 Jedenfalls steht da ganz klar Profit im Vordergrund und nicht die legitime Ahndung bzw. Eindämmung von Rechtsverstößen. Hat nicht unlängst die Justiz in Österreich private Radarmessungen untersagt? Das ist doch auch dasselbe Prinzip: Bloß schnelles Geld für die Betreiber unter Vortäuschung der legitimen Verfolgung von Schnellfahrern... Das sollte einzig und allein dem Staat (der Polizei) vorbehalten bleiben. Ich gehe mal davon aus, daß Firmen wie DigiProtect aktiv an die Rechteinhaber herantreten, und denen ein Angebot unterbreiten, das die einfach nicht ausschlagen können: "Wir haben da soundsoviele Tausend illegale Zugriffe auf eure Filmwerke geloggt. Wieviel lasst ihr springen, wenn wir euch die Verbrecher am silbernen Tablett präsentieren? Ihr bekommt außerdem eure Ausgaben garantiert mit dem Faktor soundso multipliziert zurück. Um die rechtliche Seite braucht ihr euch weiter nicht sorgen, wir wenden einfach das Zivilrecht an, da kann man außer lästigen Mitbewerbern ganz bequem auch mittellose Tauschbörsennutzer zur Kasse bitten. Und nebenbei, der Hinweis auf den Verstoß gegen das Pornographiegesetz hat noch jedesmal funktioniert..." Die Provider, die kritiklos das von den Mainstream-Medien propagierte Feindbild vom kriminalisierten Internet (Terrorbedrohung, Kinderpornoringe, Rechtsextremismus etc.) übernommen haben, freuen sich auch, denn erstens können sie endlich mithelfen die Kriminalität zu bekämpfen und nebenbei ohne Mühe gutes Geld, sog. "Aufwandsentschädigungen" einsacken. Außerdem können sie mißliebige Flatrate-Kunden ins Visier nehmen, die für AON ohnehin zuwenig Umsatz bringen. Da ist es dann auch ganz in Ordnung anzunehmen, daß wenn jemand viel Traffic erzeugt, also ein Tauschbörsennutzer ist, zwangsläufig eine Rechtsübertretung vorliegt... AON hatte seine Marktdominanz mißbraucht und durch die aggressive Einführung des KombiPakets Ende letzten Jahres monopolartig einen rechtlich fragwürdigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Providern erkauft. Daraufhin wurde AON zwar von der Regulierungsbehörde zurechtgestutzt aber die Marktanteile wurden dennoch weiter ausgebaut. Man wird da an die unselige Zeit des Telefoniemonopols der österreichischen Post erinnert. http://www.heise.de/newsticker/Regulier ... dung/99273 Gibt es eigentlich eine Statistik über den Anteil von KombiPaket-Kunden unter den Abgemahnten? Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ausschließlich solche handelt. Fehlen noch die Abmahnanwälte, die hier in Österreich voll auf die traditionelle Obrigkeitsgläubigkeit der Ösis setzen können. Die brauchen nur noch einen schönen Serienbrief erstellen, mit vielen Paragraphen garnieren und können sich dann zurücklehnen um die eintrudelnde Kohle zu zählen... Kann irgendjemand diese meine Hirngespinste entkräften bzw. richtigstellen? Ich hoffe nämlich noch immer völlig falsch damit zu liegen, möchte wieder an unser Rechtssystem glauben können! Geändert von Yahzee (13.10.2008 um 01:05 Uhr). |
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