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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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imho gibt es absolut keinen grund für die TA derartige daten rauszurücken. Das macht einfach keinen sinn, ohne rechtliche verpflichtung und ohne kostenersatz für die auskunft den eigenen ruf zu schädigen. Abgesehen davon ist eine derartige auskunft ohne richterlichen beschluss afaik illegal.
AFAIK ist es kein grosses problem die wahre identität eines users festzustellen der unbedarft genug ist mit filesharing programmen geschützte inhalte hochzuladen dazu brauchts keine mithilfe des providers.
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Greetings LouCypher |
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#2 |
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Großmeister
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Was die TA dazubewegt kann ich mir schon zusammenreimen. Lieber ein paar mal Auskunft erteilen als verpflichtet zu werden, den gesamten Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen zu filtern und ev. auch noch selbstständig Kunden zu verwarnen und Anschlüsse zu sperren. Das schwebt ja alles irgendwie im Raum (siehe Frankreich, UK).
Rufschädigung für die TA ist es erst, wenn's in der futurezone, im derStandard oder auf Heise landet, aber nicht davor. Als Betroffener würde ich all diesen Medien Auszüge des Anwaltschreiben schicken, da es sich hier um ein Bagatelldelikt ohne reale Chance auf eine strafrechtliche Verfolgung und um eine mögliche Privatanklage mit gegen null gehenden Schaden handelt. |
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#3 | |
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Master
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Beiträge: 696
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Zitat:
Wie kommt man denn ohne Hilfe des I-Net Service Providers über ein File-Sharing Programm, zu den Stammdaten die zu einer bestimmten IP-Adresse gehören? Wenn das so wäre, bräuchte sich die Provider ja nicht in der ISPA zusammenschließen, unter anderem um zu klären, in welchem Fall es in Ordnung ist Stammdaten raus zu rücken. Meine IP lautet 62.46.24.158, also da es kein großes Problem ist, wie du schreibst, die Identität über die IP-Adresse ohne Hilfe des Providers zu erfahren, kannst du mir sicher sagen wie ich heiße, und meine Adresse angeben? Davon abgesehen finde ich interessant, dass eigentlich nur statische IP-Adressen betroffen, sind, denn bei dynamischen IP-Adressen müssten die Zugangsdaten des Users ausgewertet werden, und dies dürfte gar nicht möglich sein, da Provider verpflichtet sind diese Logfiles nach Beendigung der Verbindung umgehend zu anonymisieren oder zu löschen, d.h auch wenn angefragt wird kann der Provider keine Auskunft geben, weil die Daten gar nicht vorhanden sind. Na ja, jedenfalls leuchtet mir der Grund von vorhin ein, dass sie lieber dann und wann den Hyänen ein Stück Fleisch vor die Füße werfen, um nicht den ganzen Braten zu verlieren, trotzdem erklärt mir das nicht, wieso da nur die Telekom Austria davon betroffen sein sollte, und nicht jeder Provider, da werden ja einige wenn nicht alle in der ISPA vertreten sein, und nicht bloß die Telekom. Schönen Gruß, Roman. |
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#4 | |
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Hero
Registriert seit: 30.11.2000
Ort: Klognfurt
Alter: 50
Beiträge: 840
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Zitat:
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Wer schenkt mir einen 635csi ? |
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#5 |
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Retro Computing Fan
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Interessenshalber: Was ist wenn z.B. dieser Pornofilm unter einen Harmlosen Titel wie z.B. "Privates Urlaubsvideo" in der eDonkey Suchanfrage erschienen ist. Man kann ja nur mit nicht zumutbaren Aufwand erst nach dem laden vobn ersten paar MB überhaupt feststekken dass es sich nicht um ein "Urlaubsvideo" sondern um aun Copyrightgeschütztes Werk handelt. Das tut sich normalerweise so gut wie keiner an jedes Video zu überprüfen.
Bei eMule kann man auf die Titelanzeige gehen und findet meist 10 verschiedene Titel für die Datei die man gerade herunterlädt. Wenn bei 15 Leuten z.B. "Urlaubsvideo" steht, und bei anderen 12 "Saddams Hinrichtung" und weitere 8 "SM Pornofilm" (Wobei SM sicher für Sailor Moon steht ), muss man nicht annehmen dass das letztere stimmt... Was würde wohl das Gericht dazu meinen. Fahrlässige Copyright-Verletzung?
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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