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Alt 11.09.2008, 09:23   #1
tomtom1
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Registriert seit: 11.09.2008
Alter: 34
Beiträge: 8


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Hey, ich kann dir leider überhaupt nicht helfen, kenn mich bei Recht und so nicht aus.

Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen..
tomtom1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 10:07   #2
LDIR
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Beiträge: 1.723

Mein Computer

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Auszug aus dem StGB:
Erpressung
§ 144. (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.


Schwere Erpressung
§ 145. (1) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen ...
(2.) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung
  1. gewerbsmäßig begeht oder
  2. gegen dieselbe Person längere Zeit hindurch fortsetzt.
Quelle: http://www.internet4jurists.at/geset...htm#%C2%A7_140.
IMHO Ein Fall von schwerer Erpressung da sich die Anwaltskanzlei durch stark übertriebene Ansprüche unrechtsmäßig bereichert, und gegen gute Sitten verstößt. Außerdem gibt es beim LG für Strafsachen Richterinnen bei denen §144 (2) gar nicht gilt. Es gab da sogar ein Urteil wonach bereits die Drohung Daten NICHT zu löschen als gefährliche Drohung zur "Erpressung" demjenigen 48 Monate Auszeit beschert hat (Gefährlich für Programmierer von Antiviren Software: Demoversion die die Viren nicht löscht=Schwere Erpressung!!! ). Versuchen kann man es jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
____________________________________
Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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Alt 11.09.2008, 10:26   #3
JetStreamer
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Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

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Zitat:
Zitat von tomtom1 Beitrag anzeigen
Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen..

Offensichtlich will aber jeder diesen "Schrott" haben
Sonst würd nicht jeder irgendwo herunterladen. Ich sag nur SSKM
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
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