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#1 |
Onklifiziert
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![]() hi
eine freudnin von mir hat einen a1 xcite zero, den sie gerne an eine freundin von ihr weitergeben will weil sie ihn nicht mehr braucht aber auch noch nicht kuendigen kann. jetzt steht im vertrag was drin von wg. wenn du den vertrag vorzeitig aufloest oder an 3. weitergibst musst den handykaufpreis zurueckerstatten (75€ oda so...) - auch bei weitergabe an 3.? das kanns doch net sein oder? der vertrag bleibt ja aufrecht usw. Oô ich mein, das man vertragueberschreibungsgebuehren und sowas zahlen muss is mir schon klar, aber warum soll ich das handy dann zahlen, der vertrag bleibt ja aufrecht und wird weiterhin gezahlt. kann man das irgendwie beanstanden oda so? wohl eher nicht oder? :/ lg tom
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer Denn es gibt ’nen neuen Morgen ’nen neuen Tag, ein neues Jahr Der Schmerz hat Dich belogen Nichts ist für immer da... |
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