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#1 |
Der Unvergleichliche
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#2 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Grundsätzlich kann jeder vom Konto abbuchen.
Es gibt immer wieder Fälle, wo das passiert, zB bei Namensgleichheit. Darum kann man ja eine Abbuchung auch wieder innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen. Und der Bank ist das wurscht, von wem das Geld abgebucht wird, wenn es dir nicht auffällt, ist das Geld weg. Eine Einzugsermächtigung kannst du nur über den Vertragspartner ändern oder stornieren. Was du vielleicht meinst, ist ein Dauerauftrag.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#3 |
Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773
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![]() bei einem vertrag zwischen dir und deinem vertragspartner wird die bank nicht drauf bestehen, mit ihr noch einen abzuschließen betreffend der einzugserlaubnis.. das ist unwichtig.. da wird abgebucht..
du kannst allerdings nachträglich und ausdrücklich der bank verweigern, dass vom konto abgebucht wird.. in dem fall hast du eine vertragsverletzung mim partner und musst dir das direkt ausmachen.. da mischt sich die bank nicht ein
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#4 |
Der Unvergleichliche
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![]() Sinnlose Theoriediskussion-ich habe meine Bank angewiesen das von dieser Stelle keine abuchungen mehr vorgenommen werden dürfen-und das wurde so durchgeführt! wer das bei seiner bank nicht durchsetzen kann muss es eben anders machen!
Eklärts mir bitte nicht was ICH bei MEINER Bank gemacht habe-das muß ich sagen weiss ich besser! ![]() ![]() |
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#5 |
Der Unvergleichliche
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![]() Richtig ! Genauso gings auch bei mir!
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#6 |
Elite
![]() Registriert seit: 05.03.2003
Alter: 52
Beiträge: 1.000
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![]() @Baron
trotzdem nochmal zur klarstellung: -> Einzugsermächtigung und im unterscheid dazu: -> Abbuchungsauftrag gruß, markus |
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#7 |
Der Unvergleichliche
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![]() Welcher der vor- oder der Nachname?
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#8 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 171
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![]() beide inc. leer- & sonderzeichen
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