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Alt 11.07.2008, 21:38   #1
pong
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Alter: 41
Beiträge: 9.063

Mein Computer

pong eine Nachricht über ICQ schicken
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btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 12.07.2008, 09:29   #2
Hawi
Inventar
 
Registriert seit: 23.12.2001
Beiträge: 2.969


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Die Kündigung der Einzugsermächtigung hat bei mir (Erste) gekostet und war nicht wirklich notwendig, weil nach einem kleinen Missverständnis bei Chello ohnehin alles funktioniert hat. Ich würde es also nicht auf unbestätigten Verdacht machen.
Hawi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2008, 10:14   #3
müllersq
Elite
 
Benutzerbild von müllersq
 
Registriert seit: 11.08.2000
Beiträge: 1.439

Mein Computer

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Mein Kündigungen der Einzugsermächtigungen für die Telekom und Tele2 haben bei der Ersten auch was gekostet.
Es ist aber bei einer Endabrechnung immer noch besser, die Endabrechnung zu prüfen, bevor man zahlt, als sich dann bemühen zu müssen, Geld, das fälschlich eingezogen wurde, zurückzubekommen.
müllersq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2008, 19:58   #4
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773


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Zitat:
Zitat von pong Beitrag anzeigen
btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong

muss nicht unbedingt im shop sein.. in jedem media markt geht es genauso.. dort kannst dir dann noch die faxbestätigung geben lassen.. das reicht völlig..

natürlich ists keine 100%ig sichere sache wie mit nem eingeschriebenen brief.. reicht in dem fall aber absolut aus..
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
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Alt 14.07.2008, 21:17   #5
müllersq
Elite
 
Benutzerbild von müllersq
 
Registriert seit: 11.08.2000
Beiträge: 1.439

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Antwort von meiner Bank:
Wir haben, wie gewünscht eine Einzugssperre für die Telekom bzw. Tele 2 veranlasst - die Zahlungsempfänger werden von uns verständigt.
müllersq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 15:41   #6
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von FearoftheDark Beitrag anzeigen
muss nicht unbedingt im shop sein.. in jedem media markt geht es genauso.. dort kannst dir dann noch die faxbestätigung geben lassen.. das reicht völlig..

natürlich ists keine 100%ig sichere sache wie mit nem eingeschriebenen brief.. reicht in dem fall aber absolut aus..
Fax + Sendebericht sind imho sicherer als ein eingeschriebener Brief, für den bräuchtest gegebenfalls Zeugen zwecks Inhalt und angenommen werden muss er auch noch..
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 16:29   #7
chosen
Senior Member
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 171


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unterschriebenes fax+ausweis-kopie sollte reichen.


nur darf dein name nicht länger als 24 zeichen sein
chosen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2008, 15:22   #8
pc.net
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Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

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eine einzugsermächtigung widerruft man immer beim vertragspartner nicht bei der bank ...

und wenn diese einzugsermächtigung ordnungsgemäß widerrufen wurde (nachweisbar durch einschreiben oder bestätigung des vertragspartners) dann etwaige weitere einzüge bei der bank kommentarlos zurückbuchen - dann zahlt der vertragspartner die rückbuchungsspesen ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 14.07.2008, 16:34   #9
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Wäre mir neu -weil schließlich geh ich ja mit den Zettel zu meiner Bank und sage :"die dürfen!" Es handelt sich um MEIN Konto und darüber verfüge ICH!

Ich habe z.B. letztens bei meiner Bank deponiert das A1 nicht mehr darf-kein Problem-seitdem Sendens mir eben Erlagscheine und die Zettel für die Bank das sie wieder dürfen (was sie sich sparen könnten )
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Alt 14.07.2008, 16:51   #10
pc.net
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Beiträge: 12.997

Mein Computer

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wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?

idR dem vertragspartner. die bank überprüft das ja nichtmal solange keine beschwerden vorliegen

und wenn der vertragspartner trotz widerrufs einzieht ist das sein pech und er hat die rückbuchungskosten gefälligst zu zahlen
____________________________________
Praktizierender Eristiker

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