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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 05.01.2008, 16:52   #1
martens
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von bhoernchen
da gibts ja jetzt die regelung , wenn man im eu ausland z.b zu schnell fährt man in österreich auch zahlen muß. gilt das noch, wenn ich ein schreiben in ausländischer sprache von der post nicht annehme ich zuerst mal nicht zahlen muß? konkret - ich fahr in italien zu schnell, strafe kommt mittels einschreiben, ich nehme das schreiben an und drinnen steht alles auf italienisch...ab dem zeitpunkt muß ich zahlen, jedoch nicht, wenn ich es von der post nicht annehme da ich die sprache nicht lesen kann... kennt sich da wer aus?
Die Regelung gibt es erst mit März 2008 (voraussichtlich). Strafverfahren werden dann in das Herkunftsland des Übertreters abgetreten. Du wirst also nicht von z.B. Italien bestraft, sondern von deiner Wohnsitzbehörde. Allerdings nur, wenn die Strafe mehr als 70 Euronen ausmacht.
Außerdem ist das eingeschränkt auf die Vollstreckung. Das Verfahren selbst findet im Übertretungsland statt. Einsprüche etc sind daher im Übertretungsland zu machen.

Kurioses...
In der Präamble zur Regierungsvorlage für das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (so wirds heissen) steht, die Regierung glaubt, dass sich die Verfahren nach und aus Österreich die Waage halten werden. Offensichtlich fährt da keiner auf den Autobahnen usw...
Da sieht man ja kaum noch Österreicher...

Wens interessiert: Grundlage ist der Rahmenbeschluß 2005/14/JI des Rates vom 24.2.2005, Amtsblatt (der EU) Nr. L76/16.
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
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