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Alt 25.09.2005, 23:00   #1
tom
Gast
 
Beiträge: n/a


Standard § 16 ECG Maßnahmen

Im Sinne der Unverfälschtheit des Forums möchte ich Folgendes mitteilen:
Auf Wunsch der Firma Hi-Tech aus Linz und um dem § 16 ECG zu entsprechen habe ich in folgenden Threads diverse unrichtige bzw. rufschädigenden Aussagen gelöscht.

http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=116930

http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=145544

http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=80756

http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=75782


Nachfolgend noch mein Schreiben an die Firma:

---------------------
Als Forenbetreiber haften wir nach § 16 ECG grundsätzlich solange nicht, solange wir als Betreiber nicht Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt haben.

Mit E-Mail von Mi 21.09.05 15:42 hat uns einer Ihrer Mitarbeite über Einträge informiert, die ihrer Ansicht nach rechtsverstößlich sind. Aufgrund der Vielzahl der beanstandeten Beiträge und der Vielzahl der davon betroffenen Leser, sowie der vielfach kaum eindeutigen, rechtlichen Beurteilung individueller Beiträge haben wir den Vorgang insgesamt zunächst anwaltlich prüfen lassen.

Als Ergebnis dieser Prüfung haben wir einzelne, rechtsverstößliche Einträge nun entfernt und auch die Leser entsprechend darüber in Kenntnis gesetzt.

Was die breite Masse der von Ihnen beanstandeten Einträge betrifft, verweisen wir - mangels mir bekannter Urteile in Österreich - auf das Urteil des LG Köln vom 04.12.2002 – Aktenzeichen 28 O 627/02:
Aus Tatsachen gezogene und sachliche Schlussfolgerungen sind insofern nicht angreifbare zulässige Meinungsäußerungen. Die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit findet erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur sog. Schmähkritik überschritten wird.

Die Mehrheit der von Ihnen aufgezeigten Einträge besteht aus der Nennung von Tatsachen oder persönlichen Schilderungen und Erfahrungen unserer Leser als Kunden oder als Leser von Nachrichten über ihr Unternehmen. Dementsprechend handelt es sich um aus Tatsachen gezogene und sachliche Schlussfolgerungen, die damit eine nicht angreifbare und zulässige Meinungsäußerung darstellen, solange sie nicht die Grenze der beleidigenden Schmähkritik überschreiten.
---------------------------------
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