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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 26.02.2005, 10:47   #151
Kane Guru
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Eher die österreichische (Verwaltungs)rechtssprechung. Während im gesamten römischen Recht die Prämisse "in dubio pro reo" (landläufig im Zweifel für den Angeklagten) gilt, gilt im österreichischen Verwaltungsrecht die Beweislastumkehr - der Fahrzeughalter muss beweisen, nicht schuldig zu sein, in D (und vielen anderen Ländern auch) muss die Exekutive dem Täter die Schuld beweisen.

Guru denkt, dass es sich da eher die Justiz in AT "gerichtet" hat - so irgendwie mit dem Background des Metternich'schen Beamtenstaates. Wenn nämlich die Beamten sagen, du seist zu schnell gefahren oder Du bist am Steuer gesessen, dann muss es nicht der Staat beweisen, dass es so ist - der Fahrzeughalter muss bei Strafe beweisen, dass er unschuldig ist....

Und das ist eigentlich die Sauerei,

meint

Guru
das ist aber nur in amerika so.
überall sonst musst du beweisen das du es nicht warst.

auch in deutschland!
____________________________________
Die Übertragungsrechte für Syphillis liegen ausschliesslich bei mir!


http://www.tecsoft.de.vu/pics/laufendesbabe.gif
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Alt 26.02.2005, 10:53   #152
Don Manuel
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Zitat:
Original geschrieben von Kane Guru
das ist aber nur in amerika so.
überall sonst musst du beweisen das du es nicht warst.
auch in deutschland!
Weswegen ich die Hypothese hege, dass man überall außerhalb Amistans zu größerer Staats-Parannoia neigt weil:
1. Du kannst wegen irgend etwas beschuldigt werden &
2. Nichtexistenz einer Straftat ist häufig logisch schwieriger zu beweisen, als Existenz
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Alt 26.02.2005, 11:04   #153
tellme
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Die Tatsache, das ich in Österreich meine Unschuld beweisen muss und nicht mir meine Schuld bewiesen werden muss begründet sich in der besonderen österreichischen Situation, das Übertretungen der StVO Verwaltungsdelikte sind und in den genannten anderen Ländern Gerichtsdelikte.

Daher ist Österreich auch in der einzigartigen Situation, das eine Person die kein Richter ist, eine Haft anordnen kann, sprich ein Verwaltungsbeamter.
Bei Gerichtsdelikten gilt auch in Österreich "im Zweifel für den Angeklagten".

Das System das Verkehrsdelikte keine Gerichtsdelikte sind, ist aber gar nicht so schlecht, denn sonst hätten wir in Österreich Millionen von Vorbestraften

lg
Tellme
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Alt 26.02.2005, 11:04   #154
tellme
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Die Tatsache, das ich in Österreich meine Unschuld beweisen muss und nicht mir meine Schuld bewiesen werden muss begründet sich in der besonderen österreichischen Situation, das Übertretungen der StVO Verwaltungsdelikte sind und in den genannten anderen Ländern Gerichtsdelikte.

Daher ist Österreich auch in der einzigartigen Situation, das eine Person die kein Richter ist, eine Haft anordnen kann, sprich ein Verwaltungsbeamter.
Bei Gerichtsdelikten gilt auch in Österreich "im Zweifel für den Angeklagten".

Das System das Verkehrsdelikte keine Gerichtsdelikte sind, ist aber gar nicht so schlecht, denn sonst hätten wir in Österreich Millionen von Vorbestraften

lg
Tellme
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Alt 26.02.2005, 11:12   #155
Don Manuel
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Zitat:
Original geschrieben von tellme
...
Bei Gerichtsdelikten gilt auch in Österreich "im Zweifel für den Angeklagten".
..
Und wenn niemand zweifelt außer dem Angeklagten und seinem Anwalt?
Don Manuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2005, 11:15   #156
tellme
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Zitat:
Original geschrieben von Klingsor
Und wenn niemand zweifelt außer dem Angeklagten und seinem Anwalt?
Dann hat der Angeklagte ein Problem und einen schlechten Anwalt, der seine Zweifel nicht auf das Gericht übertragen konnte.

Tellme
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Alt 26.02.2005, 11:23   #157
jayjay
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Standard Re: Bin dafür

Zitat:
Original geschrieben von tellme
Die Umweltbelastung steigt:
Ich denke, das es der Umwelt egal ist, ob ich legal oder illegal 160 fahre
obs der umwelt aber egal ist wenn dann plötzlich einige 180 fahren weils einen da eh ned strafen ...
mit dem argument kann man alle umweltmassnahmen abschaffen - nicht sinnvoll.

Zitat:
Original geschrieben von tellme
Daher ist Österreich auch in der einzigartigen Situation, das eine Person die kein Richter ist, eine Haft anordnen kann, sprich ein Verwaltungsbeamter.
Bei Gerichtsdelikten gilt auch in Österreich "im Zweifel für den Angeklagten".
die polizei kann dich höchstens 48h in verwahrungshaft behalten. dann muss ein richter entscheiden.
und das könnens auch nicht wies ihnen taugt: da brauchts bestimmte haftgründe.
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2005, 11:40   #158
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Während im gesamten römischen Recht die Prämisse "in dubio pro reo" (landläufig im Zweifel für den Angeklagten) gilt, gilt im österreichischen Verwaltungsrecht die Beweislastumkehr - der Fahrzeughalter muss beweisen, nicht schuldig zu sein, in D (und vielen anderen Ländern ch) muss die Exekutive dem Täter die Schuld beweisen.
in dubio pro reo gilt lange nicht im ganzen römrecht

wenn man dein auto mit deinem kennzeichen blitzt dann hast du die beweislast, dass du nicht am steuer gesessen bist. und das ist meiner meinung nach auch richtig so.
genauso wie jemand der einen alkoholtest verweigert später seine unschuld selbst beweisen muss.

auch im österreichischen verwaltungsstrafverfahren gilt der grundsatz im zweifelsfalle für den angeklagten. gerade aktuellst werden immer mehr tribunale mit richterlichem einschlag im verwaltungsverfahren geschaffen (dank eugh auslegung der civil rights oft auch gezungenermassen) - dort landest dann vor einem unabhängigen richter. für die stvo bestehen die uvs schon seit längerem.

es steht jedem frei gegen eine verwaltungsstrafe an den uvs zu berufen - dort gelten die grundsätze eines fairen verfahrens. als dritte instanz gibt es noch die beschwerde an vwgh oder gar vfgh.

und wer die österreichische justiz als metternichscher beamtenstaat bezeichnet sollte sich mit den grundzügen dieser republik doch nochmal eingehend beschäftigen.
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2005, 11:44   #159
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Vermutlich wird nur bei perfekter sicht, und 0 verkehr 160 erlaubt sein. Dann immer nur für ein paar kilometer weils bei jedem kaff ein 100kmh limit geben wird. Nachdem die meisten autobahnen bei uns 365 tage im jahr baustellen sind wirds vermutlich keine 10 stunden 160kmh/jahr geben.

Dann wirds sms dienste geben die eine sms schicken sobald irgendwo in A 160 erlaubt ist damit die ansässigen gti fahrer auch ja nichts verpassen.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 26.02.2005, 12:13   #160
tellme
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Zitat:
Original geschrieben von jayjay

auch im österreichischen verwaltungsstrafverfahren gilt der grundsatz im zweifelsfalle für den angeklagten. gerade aktuellst werden immer mehr tribunale mit richterlichem einschlag im verwaltungsverfahren geschaffen (dank eugh auslegung der civil rights oft auch gezungenermassen) - dort landest dann vor einem unabhängigen richter. für die stvo bestehen die uvs schon seit längerem.

es steht jedem frei gegen eine verwaltungsstrafe an den uvs zu berufen - dort gelten die grundsätze eines fairen verfahrens. als dritte instanz gibt es noch die beschwerde an vwgh oder gar vfgh.
[/b]
Der UVS hat aber, wie der Name "Unabhängiger Verwaltungs Senat" bereits sagt nichts mit einem Richter zu tun, denn auch dort entscheiden Verwaltungsbeamte und keine Richter. Die Beamten dort sind lediglich nicht aus der "Branche"

Erst bei vwgh oder vfgh kommen dann Richter im eigentlichen Sinn ins Spiel.

lg
Tellme
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