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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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#12 |
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<< Gayliebt >>
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Grundsätzlich ist Deine Ersteigerung rechtskräftig. Dazu gibt es in Deutschland bereits entsprechende Urteile (meines Wissens hat dort ein Käufer ein Auto um wenige EUR ersteigert und Recht bekommen).
Ob nun eine Klage sinnvoll ist bzw. Dich Dein Rechtsschutz unterstützt, hängt vom Streitbetrag ab. Dazu müßtest Du klären, - um welchen Betrag hast Du ersteigert - wieviel wäre das ganze ca. Wert - sind die Daten des Verkäufers (Name, Adresse) überhaupt korrekt, ist der Verkäufer in Österreich oder im Ausland Gehts nur um 100 oder 200 EUR, kann es sein, daß Dein Rechtsschutz da aussteigt, und ohne Rechtsschutz ist daß Prozessrisiko zu groß. Einen Link hätte ich noch: http://www.richtervereinigung.at/default.htm Schau mal da auf Diskussion bzw. da im Forum, es gibt zu diesem Thema auch Threads. Oder schreib mal denen dort. Weiters gibt es noch die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung, die in jeder größeren Stadt angeboten werden. Termine dazu findest Du im Gemeinde/Stadtblatt. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#13 |
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Inventar
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Beiträge: 1.727
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Ok Danke an alle!
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mfg Prasman "I can look at a chick who's a little out of shape and if she turns me on, I won't hesitate to date her. If she's a good fuck, she can weigh 150 pounds, I don't care."- Arnold Schwarzenegger 1977 |
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