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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ 102 (4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist; beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen Betrieben werden, unverzüglich abzustellen. --- ich habe mal so einen strafzettel bekommen, ich glaube es war weil meine reifen etwas mehr lärm machten, als man es beim wegfahren von ihnen erwartet hätte... ![]() ![]()
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A.C.A.B. |
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