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Alt 13.05.2003, 20:08   #48
jayjay
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Standard Juristisches ...

Zitat:
Original geschrieben von tom
Meine Herren (und Damen),

bitte nehmt Eure Emotionen etwas zurück!
Es wäre sinnvoller - und mehr im Sinne dieses Forums - über Fakten zu diskutieren. Weiß z.B. jemand wieviel, wann und an wen von Österreich als Wiedergutmachung für Enteignungen, etc. bezahlt wurde? Falls nicht, erübrigt sich doch jede vernünftige Diskussion, ob eine Forderung nun berechtigt ist oder nicht.
„In Summe waren die zahlreichen Maßnahmen Österreichs zugunsten abstammungsmäßig Verfolgter seit 1945 wesentlich eindrucksvoller, als es die Medien stets darstellen: So leben in Israel derzeit 5004 Empfänger österreichischer Pensionen, deren Anspruchsberechtigung und Anrechnungszeitraum zum ganz überwiegenden Teil in der Sondergesetzgebung für abstammungsmäßig Verfolgte begründet ist. Im Jahr 1993 sind von Österreich nach Israel ca. 1,6 Milliarden Schilling an Pensions- und Opferfürsorge-Leistungen überwiesen worden. Für abstammungsmäßig Verfolgte in der ganzen Welt leistete Österreich etwa sechsmal so viel: Weltweit wurden 1993 ca. 8 Milliarden Schilling an ca. 30.000 abstammungsmäßig Verfolgte bzw. deren Ehegatten überwiesen. Derartige Leistungen Österreichs an abstammungsmäßig Verfolgte werden seit Jahrzehnten erbracht, betragen insgesamt 200 bis 300 Milliarden Schilling und laufen noch in Milliardenhöhe pro Jähr."

Botschafters Österreichs in Israel, Dr. Herbert Kroll, unter der Aktenzahl 96 - Res/94 an das österreichische Außenministerium, am 10. 7. 2000


Ehe sich Österreich nun neuerlich unter dem Titel „Versöhnungfonds" einer Erpressung unterwirft, welche die dritte Nachkriegsgeneration zu zahlen hätte, folgende Punkte:

(1) 55 Jahre nach einem Krieg müßten die Beziehungen zwischen souveränen Staaten doch auf der Grundlage des Völkerrechtes geregelt werden. Dies kennt sowohl das Prinzip der Gegenseitigkeit wie der Verjährung.

(2) Wenn es um die Wiedergutmachung von Folgen menschenrechtswidriger Handlungen geht - Vertreibung, Zwangsarbeit nach Kriegsende stellen solche zweifelsfrei dar - ist jede unterschiedliche Behandlung der Opfer doch nur als rassistisch und diskriminierend zu bewerten.
*
(3) NachArtikel 21 des Staatsvertrages ist Österreich ausdrücklich von Reparationen freigestellt. Im Art. IV des Potsdamer Abkommens vom 2. 8. 1945 wären Reparationsansprüche Polens, Tschechiens, Jugoslawiens usw. aus den Beschlagnahmungen, Enteignungen und Zahlungen zu decken, die die USA und UdSSR aus deutschen Leistungen erhalten haben. Was Wien in dieser Frage derzeit bietet, ist im Prinzip (nicht im Ergebnis des Schaumayer´lichen Feilschens) eine Kapitulation vor allem vor jüdischen Erpressungen, die nebenbei bemerkt bei der besonnenen und gerecht denkenden Judenschaft Unbehagen auslösen, ja auf klare Ablehnung stoßen (vgl. z.B. Finkelstein - Holocaust Industrie). Mit Recht besteht die Gefahr, daß die zz. von Herrn Fagan geforderten 260 (vorläufigen) Milliarden „Schutzgeld" antijüdische Reaktionen auslösen. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn sein Münchner Kompagnon diese Zahl zu einer „symbolischen" erklärt.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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