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Alt 02.03.2003, 12:11   #49
gleeful
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ich hab mich diesbezüglich auch via e-mail an den vki gewandt und folgende antwort erhalten (nix, was wir hier nicht schon gehört hätten - poste es trotzdem mal):

"Die einschlägige Gesetzesbestimmung ist § 932 Abs 2 ABGB. Ob der Unternehmer
eine Forderung auf Austausch ablehnen kann, hängt danach davon ab, ob ein
Austausch im Verhältnis zur Reparatur mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand verbunden ist (Gesetzestext: "Ob dies der Fall ist, richtet sich
auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den
mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten."). Damit sind im wesentlichen Kosten für den Unternehmer
gemeint. Als Regel kann man auf Grund der vorliegenden Kommentare zu den
Gewährleistungsbestimmungen dazu festhalten, dass bei teureren Gegenständen
grundsätzlich nur ein Reparaturanspruch besteht (z.B. Auto - Blinker
funktioniert nicht), während bei günstigen Gegenständen sehr wohl ein
Austauschanspruch besteht und dort daher der Unternehmer den Verbrauche
rnicht auf den Reparaturanspruch verweisen kann. Im übrigen liegt es im
Streitfall am Unternehmer den unverhältnismäßig hohen Aufwand des
Austausches zu behaupten und zu beweisen."

grüße
gleeful
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