@Nasdaq
Hallo leutz
vorerst mal danke für eure zahlreichen antworten
weiß zwar immer noch nicht genau ob mich die finanz am belangen kann
hab zur sicherheit mal eine message an´s finazamt gesendet
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Einkommensteuererklärung
Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
Frist:15. Mai des Folgejahres
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bin zur zeit arbeitslos und arbeitslosengeld ist
kein lohnsteurepflichtiges einkommen
da könnt ich ja theoretisch im Jahr ca. 8000 euro machen ??
vorrausgesetzt ich bleib das ganze jahr arbeitslos
gruß
fenster
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