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Alt 25.01.2003, 16:26   #10
fenster
Master
 
Registriert seit: 29.12.2001
Beiträge: 797


Standard @Nasdaq

Hallo leutz

vorerst mal danke für eure zahlreichen antworten
weiß zwar immer noch nicht genau ob mich die finanz am belangen kann
hab zur sicherheit mal eine message an´s finazamt gesendet


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Einkommensteuererklärung

Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
Frist:15. Mai des Folgejahres
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bin zur zeit arbeitslos und arbeitslosengeld ist
kein lohnsteurepflichtiges einkommen

da könnt ich ja theoretisch im Jahr ca. 8000 euro machen ??
vorrausgesetzt ich bleib das ganze jahr arbeitslos



gruß
fenster
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