Zitat:
Original geschrieben von Gubi
Zurückgeben oder notfalls verklagen. Ein Bekannter von mir hat das Gerät nach drei Tagen zurückgegeben. Man hat auf dem Gerät Spiegeleier braten können.
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Habs nach 1ner woche zurück gegeben habs nur für matura verwendet das teil is aba heis gewrden o.O ´noch dazu war das das letzte stück *g* zu erst habens gsagt "OK wir nehmen es zurück, sie bekommen einen Gutschein" .. über 28k ATS

mei mum hat gsagt *sie hats ja zahlt* sie geben uns das geld zurück oder das nachfolger modell hne aufpreiss weil ma sonst zum konsumentschutz vererin gehen *g* schwups hammas geld gehabt ...
und i ha bis jetzt ka neues notebook
bei 6 monaten ... gilt bei nem Notebook ned a garantie von 1nem jahr?