also, diese vorgehensweise ist sicherlich nicht gesetzlich.
es gibt ja schließlich Rundungsregeln:
" Worauf ist bei der Rundung von Schilling- in Eurowerten zu achten?
Gerundet werden darf stets nur das Endergebnis einer Umrechnung. Auf- bzw. abgerundet wird dabei stets die dritte Stelle hinter dem Komma. Bei der Umrechnung von Summen ist eine Rundung der Endsumme und nicht der Teilbeträge vorgesehen.
Der festgelegte Schilling-Euro Kurs von 13,7603 darf selbstverständlich nicht gerundet werden."
www.euro.gv.at
vielleicht kann sich onewtwosold auf die agb´s berufen, halt ich aber für unwahrscheinlich.
schreib denen mal, und mach sie daruaf aufmerksam. kannst sicher zurücktreten.
lg
woodz