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Alt 28.12.2001, 13:40   #3
Woodz
Inventur
 
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Standard illegal?

also, diese vorgehensweise ist sicherlich nicht gesetzlich.
es gibt ja schließlich Rundungsregeln:




" Worauf ist bei der Rundung von Schilling- in Eurowerten zu achten?
Gerundet werden darf stets nur das Endergebnis einer Umrechnung. Auf- bzw. abgerundet wird dabei stets die dritte Stelle hinter dem Komma. Bei der Umrechnung von Summen ist eine Rundung der Endsumme und nicht der Teilbeträge vorgesehen.

Der festgelegte Schilling-Euro Kurs von 13,7603 darf selbstverständlich nicht gerundet werden."


www.euro.gv.at


vielleicht kann sich onewtwosold auf die agb´s berufen, halt ich aber für unwahrscheinlich.

schreib denen mal, und mach sie daruaf aufmerksam. kannst sicher zurücktreten.




lg
woodz
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