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Inventur
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also, diese vorgehensweise ist sicherlich nicht gesetzlich.
es gibt ja schließlich Rundungsregeln: " Worauf ist bei der Rundung von Schilling- in Eurowerten zu achten? Gerundet werden darf stets nur das Endergebnis einer Umrechnung. Auf- bzw. abgerundet wird dabei stets die dritte Stelle hinter dem Komma. Bei der Umrechnung von Summen ist eine Rundung der Endsumme und nicht der Teilbeträge vorgesehen. Der festgelegte Schilling-Euro Kurs von 13,7603 darf selbstverständlich nicht gerundet werden." www.euro.gv.at vielleicht kann sich onewtwosold auf die agb´s berufen, halt ich aber für unwahrscheinlich. schreib denen mal, und mach sie daruaf aufmerksam. kannst sicher zurücktreten. lg woodz |
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