@loucyper,
im moment noch (sprich bis einschliesslich 31.12.2001 gekaufte artikel) gilt von rechtswegen her, das du als käufer beweisen musst, dass die dir verkaufte sache schon von anfang an einen defekt hatte.
alle ab dem 1.1.2001 gekauften artigel werden wie folgt behandelt:
innerhalb der ersten 6 monate geht der gesetzgeber von einem defekt schon bei übergabe aus, in extremfällen hat der verläufer die beweislast. bei allen defekten die später als innerhalb der ersten 6 monate muss der kunde beweisen, das der fehler bereits von beginn an da war.
@maxb,
ich sage ja nicht, das ich 6 wochen warten würde, aber genau so ist die rechtslage. und wenn der händler es drauf anlegt, kannst du nichtmal was dagegen tun ausser woanders kaufen und die reklamationgebahren (natürlich in sachlich richtiger form) öffentlich zu machen.
mfg,
randalica
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