Jetzt wäre es interessant zu wissen, wann die Kündigungserklärung gefaxt wurde. Zwischen dem Zugang dieser Erklärung und dem Ende des Vertragsverhältnisses (in der Regel Monatsletzter) müssen 3 Monate liegen. Selbstverständlich muß für diese 3 Monate die Gebühr weiterbezahlt werden. Eine sofortige (außerordentliche) Kündigung ist immer nur aus wichigem Grund möglich.
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