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Alt 17.10.2001, 12:07   #1
Henry
Bruchpilot
 
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Mein Computer

Standard Netway=Nix Nett

Bitte kann mir bitte wer von euch sagen, wo bei Netway´s AGB drinnen steht wie, was, wann die Kündigungsfrist aussieht. Ich habe dergleichen nichts gefunden. Kann sein das ich es "überflogen" habe.

Da ich nichts fand, faxte ich eine Aufkündigung - zuerst mit der Bitte "zum nächstmöglichen Termin, als ich keine Antwort bekam, der Einzugstermin aber immer näher rückte, faxte ich nochmal. Diesmal aber mit dem vermerk "AB SOFORT".
Na was dann passierte könnt ihr euch ja vorstellen.
Richtig! Der Betrag wurde eingezogen.
Allerdings 3 Wochen vor dem sonst üblichen Termin, der wäre am 30.10.2001 gewesen.
Warum?

Auszug einer E-Mail von netway:
Ihr Account wurde gemäß der Kündigungsfrist zum nächst möglichen Zeitpunkt
gekündigt, und das ist der 30.09.2002. Da wir Ihnen bis zu diesem Tag unsere
Dienste zur Verfügung stellen, haben Sie bis dahin zu zahlen.

FRECHHEIT!

Ich benötige diesen Account nicht mehr, da ich nun ADSL hab.

Soll ich rechtlich Schritte unternehmen?
Zur Bank gehen und eine Rückbuchung veranlassen?

Was könnt ihr mir raten?

Ich bin, gelinde gesagt, schon etwas
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Alt 17.10.2001, 12:14   #2
Mynok
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Es kommt daruaf an, was in den AGBs steht. Sollte dort ein Fälligkeitstermin des Einzuges stehen, wäre der vorzeitige Einzug rechtswidrig.

Der Provider darf allerdings bis zum Ende des Vertrages sicher den bis zum 30.10 anfallenden anteiligen Betragd er Providergebühr verrechnen, aber sicher nicht mehr. Wenn du einen Anwalt kennst, dann bitte ihn, einen Brief zu schreiben.

Briefkopf eines Anwaltes wirkt oft Wunder!

Greets!
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Alt 17.10.2001, 12:17   #3
Mynok
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Ups sorry, falsches Datum: Natürlich meinte ich den 30.9!
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Alt 17.10.2001, 13:47   #4
Manfred
Inventar
 
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In den AGB´s steht "3 Monate Kündigungsfrist"
____________________________________
LG,
Manfred
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Alt 17.10.2001, 13:52   #5
Mynok
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Jetzt wäre es interessant zu wissen, wann die Kündigungserklärung gefaxt wurde. Zwischen dem Zugang dieser Erklärung und dem Ende des Vertragsverhältnisses (in der Regel Monatsletzter) müssen 3 Monate liegen. Selbstverständlich muß für diese 3 Monate die Gebühr weiterbezahlt werden. Eine sofortige (außerordentliche) Kündigung ist immer nur aus wichigem Grund möglich.
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Alt 17.10.2001, 13:56   #6
nightfever
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Beiträge: 28


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was hast du den für einen tarif bei netway?
es gibt zugänge mit einer mindestlaufzeit. wenn die nicht rechtzeitig gekündigt werden, laufen sie ein jahr weiter.
aber da alle netway-accounts eh in ein paar wochen in uta-zugänge umgewandelt werden, kannst du dann nochmal kündigen, bzw. die umstellung verweigern. am 31.12. werden dann alle netway-accounts gelöscht.
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Alt 17.10.2001, 17:23   #7
Henry
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Beiträge: 855

Mein Computer

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Der Account begann am 25. April 1997
Netway Classic Jahresabo Schnäppchencard
1. Jahr: Zeitraum April 1997 - März 1998= 2.997,-
2. Jahr: Zeitraum April 1998 - März 1999= 2.997,-
3. Jahr: Von April 1999 - 30.09.1999 Gutschrift (Ein Bekannter kündigte vorzeitig, ich bekam sein Restguthaben gutgeschrieben)
3. Jahr: Von 1.10.1999 - 30.9.2000= 2.997,-
4. Jahr: Von 1.10.2000 - 30.9.2001= 2.997,-

Da hätte ich ja im Juni 01 kündigen sollen, aber da wusste ich ja noch nicht das ADSL in meiner Gegend verfügbar wurde.
Und lt. Kontoauszug wurde erst am 30.10.2000 abgebucht.
Sicher meine Schuld, dass ich da nicht nachgesehen habe, dass am 30.9.01 "Stichtag" ist.

Das mit den 3 Monaten Kündigungsfrist habe ich auch nicht gesehen in den AGB. OK, auch wieder selbst schuld, denke ich mir da.

So, und jetzt? Da hab ich einen Account bezahlt,den ich nicht mehr brauche (Telefonmodem abgesteckt, keine DFÜ Verbindung mehr, außer die Mails die ich mir vom Server hole.

Anwalt? Rechtsschutz?
So wie es aussieht bin ich wohl selber Schuld.
Aber einen Hoffnungsschimmer erblicke ich am Horizont:
Wenn Nightfever recht hat und das nehme ich an, dann besteht ja noch die Chance...
Umgekehrt wieder, bezahlt habe ich ja schon, was nützt mir die Umstellung? Dann brauche ich ja nicht mehr in diesem Jahr kündigen.

Ach ja, diesen Gratis Account von der UTA hatte ich auch genützt.
So ist der dann halt nicht mehr gratis !!!

Sollte der ADSL Zugang einmal tot sein, kann ich dann halt mit dem Modem ins Net.

Trotz allem, eine "blede G´schicht" das ganze. Um die 3K ... was hätt ich mir da wieder zulegen können.

Z.B. die komplette Zeche bei einem Forumtreffen bezahlen

Oder was sagt ihr dazu??????
Henry ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2001, 22:27   #8
Neutron
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Alter: 47
Beiträge: 847


Cool

Zitat:
Original geschrieben von Henry
Z.B. die komplette Zeche bei einem Forumtreffen bezahlen

Oder was sagt ihr dazu??????
Sehr richtig !!! Am besten verklagen auch Teufel komm raus, und dann mit dem erlös sämtliche ForumTreffen Zechen zahlen
____________________________________
"Wo ein Wille ist, ist auch ein oder..."
Neutron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2001, 08:21   #9
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Ich habe den Netway Tarif Supersurf - und da habe ich damals bei der Bestellung ein Schreiben von Netway erhalten, wo auch die Kündigungsfristen angeführt sind:

Kündigung zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist.

Ciao Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Oli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2001, 12:30   #10
nightfever
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Beiträge: 28


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bei netway hängt die kündigungsfrist von der zahlweise ab. wenn du monatlich zahlst, dann 1 monat kündigungsfrist. ansonsten (viertel-, halb- und jährlich) 3 monate.
kleiner trost: der uta-account, in den dein classic pro umgewandelt wird, ist billiger (99ös/monat). aber versuch einfach nochmal eine kündigung an die uta zuschicken, wenn die umstellung in den nächsten 2-3 wochen durch ist.
nightfever ist offline   Mit Zitat antworten
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