Zitat:
Zitat von Kalina
In der Theorie hast du Recht, die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Ich hatte bei meinen Kunden schon mehrfach den Fall, dass die Nummer nach der Kündigung für die Weitergabe gesperrt wurde. Bei meiner Nachfrage bei der ( ich glaube es war damals die Telekomcontroll ) hat man mir die Richtigkeit dieses Vorgangs bestätigt. Das heißt, dass der Netzbetreiber eine Nummer nur dann weitergeben muß, solange ein aufrechter Vertrag besteht. Dies hat nichts mit der Dauer der Kündigungsfrist zu tun.
Ach und lowrider82, was soll den das? "Danke für diesen und höchstwahrscheinlich anderen Spam in den weiteren Beiträgen!" ?
Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert
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Und der Vertrag ist bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrecht. Und wenn man es nicht schafft in einem bis drei Monate die NÜVi weiterzuleiten: SSKM
Der Rest ist hier erstmal Offtopic.
Zitat:
Zitat von wampera
Noch etwas Anderes:
Bitte bekommt man die NÜV-I eigentlich auch ohne Kündigung? Könnte ich also in der Mitte meiner Vertragslaufzeit einfach mal so eine NÜV-I holen?
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Ja!