Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.
Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
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Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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