Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.01.2017, 18:53   #9
lowrider82
Inventar
 
Benutzerbild von lowrider82
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036


Standard

Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.

Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
____________________________________
Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
lowrider82 ist offline   Mit Zitat antworten