Ausnahmsweise @ lowrider82:
http://diepresse.com/home/kultur/med...-der-ORFGebuhr
Zitat daraus:
Zitat:
Es herrscht Aufregung, seit der Verwaltungsgerichtshof im Sinne eines TV-Konsumenten entschieden hat: Wer den ORF aus technischen Gründen nicht sehen kann, muss auch kein Programmentgelt zahlen. Der Mann darf sich also die rund 15 Euro im Monat, die aus der GIS-Gebühr an den ORF gehen, sparen. Nur die Rundfunkgebühr sowie den Kunst- und Kulturförderungsbeitrag (gesamt zirka fünf Euro) muss er zahlen, diese sind an den bloßen Besitz eines Fernsehgeräts geknüpft.
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(Hervorhebungen durch mich)
Zu Deiner Frage also:
Zitat:
Zitat von lowrider82
Seit wann gibt es eine Trennung bei den Rundfunk- und ORF-Gebühren?
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Das war schon immer so. Auch wenn das alles der Einfachheit halber immer zusammen eingehoben wurde.
Die Rundfunkgebühr, der Kunst- und der Kulturförderungsbeitrag ist an ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät gekoppelt, die ORF-Gebühr an die örtliche Empfangbarkeit des ORF-Programms.