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Alt 21.07.2015, 18:23   #2
ZombyKillah
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Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Diesen Passus empfinde ich als äußerst interessant; jemand, der in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg sitzt, weder ein SimpliTV-Angebot nutzt, keine Sat-Schüssel besitzt und auch keinen Kabelanschluss hat (also keine der 3 möglichen Rundfunktechnologien nutzt), dafür das Fernsehprogramm via IPTV bekommt, wäre demnach von der GIS-Gebühr befreit? Denn IPTV ist doch technisch betrachtet eindeutig ein Streaming-Dienst - oder irre ich mich?
Lass mich das umformulieren:
Jemand der sich in einen Gebiet aufhält wo die GIS/ORF Ihrer Verpflichtung nicht nachkommt das Gebiet ausreichend zu versorgen ... und der daher mit einen erheblichen Mehraufwand über dritte eine Sonderlösung schaffen musste ...

Ja so jemand ist dadurch mehr oder weniger befreit ...
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Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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