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Alt 21.07.2015, 08:31   #2
Satan_666
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Zitat aus dem futurezone-Bericht:

Zitat:
Kein Streaming

Demnach seien als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen. Dazu gehören neben dem Empfang per Antenne auch Kabel- und Satellitenfernsehen, Streaming zähle aber nicht dazu. Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Steckt eine entsprechende Satelliten- oder Kabel-TV-Karte im Computer, reicht auch ein Computer zur GIS-Pflicht.
Diesen Passus empfinde ich als äußerst interessant; jemand, der in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg sitzt, weder ein SimpliTV-Angebot nutzt, keine Sat-Schüssel besitzt und auch keinen Kabelanschluss hat (also keine der 3 möglichen Rundfunktechnologien nutzt), dafür das Fernsehprogramm via IPTV bekommt, wäre demnach von der GIS-Gebühr befreit? Denn IPTV ist doch technisch betrachtet eindeutig ein Streaming-Dienst - oder irre ich mich?

Gilt dann natürlich nur in jenen Gebieten, wo DVB-T bereits abgedreht wurde (derzeit eben Kärnten, Tirol und Vorarlberg). Aber bis Ende 2017 soll es ja in ganz Österreich nur noch DVB-T2 geben und dazu braucht man dann ja ein kostenpflichtiges Abo bei SimpliTV.

Aber ich fürchte, da wird sowieso bald der Gesetzgeber reagieren:

Zitat:
Unklarheit bei Rückzahlungen

Der GIS-Geschäftsführer sieht nun den Gesetzgeber gefordert: "Die technische Realität entspricht nicht jener der Gesetzgebung, hier muss man mit Gesetzen für Klarheit sorgen."
Falls nicht, wäre es ein Argument für IPTV ...
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