Das ist kein Problem. Sollte jedoch das Bild des Gebäudes veröffentlicht werden, sollte das Gesicht unkenntlich sein. Anders verhält es sich wieder bei einer Menschenmasse (z.B. eines Events). Da ists nicht mehr so problematisch. Lkw-Dashcams sollen z.B. nur 2h aufzeichnen dürfen und dies nur nach vorne.
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