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Alt 31.08.2012, 12:25   #6
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IMHO ist die ganze fußfessel-debatte einfach auf ein paar kriterien zu reduzieren:
  1. die schuld wurde durch ein ordentliches gericht festgestellt
  2. es gibt einen katalog an straftaten, bei denen die fußfessel als strafe zur anwendung kommen darf. dabei dürfen keine mildernden umstände berücksichtigt werden. erschwerende umstände dürfen die anwendung ausschließen.
  3. trifft 1. zu und es handelt sich um eine straftat aus dem katalog lt. 2., kann die fußfessel zur anwendung kommen, sofern nicht etwaige erschwerende umstände dazukommen.


zum eigentlichen thema:
es gilt im zweifel für den angeklagten. es wird nicht immer dem opfer geglaubt. aber idR ist bei tatsächlichen verurteilungen genügend belastendes material (glaubwürdige aussagen des opfers, unglaubwürdige aussagen des/der angeklagten) vorhanden.
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