Also gegen mitn Moped von Tür zu Tür fahren ist zwar nicht erlaubt, würde ich aber auch nicht beklagen ... da keine Gefährdung.
Wo ich was dagegen habe, ist:
- Fahren bei Rot
- Gegen die Einbahn fahren
- wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren)
... hab grad nachgelesen ... weder in der StVo noch im KfG habe ich irgendwelche Voraussetzungen gefunden, ein Fahrzeug zu einen Einsatzfahrzeug zu erklären ... (außer ein Signalhorn und die Blauen Lichter)
Im KfG § 107 ... welcher die Einsatzfahrzeuge laut den anderen Paragrafen definieren sollte ... stehen nur die Rechte der Einsatzfahrzeuge noch einmal aufgelistet ...
Wo ist definiert, was ein Fahrzeug erfüllen muss um als Einsatzfahrzeug zu gelten?!
Liegt also scheinbar nicht an den Firmen, sondern an unseren lasch definierten Gesetzen ...
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Just kidding.
Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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