NEIN!
Lowrider hat es eh schon ein paar Mal geschrieben - und ich auch:
Rundfunkgebührengesetz:
§ 1. (1)
Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks,
BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 2. (1) Wer eine
Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (
Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
ORF-Gesetz:
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen
, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.
Nur das kursiv Geschriebene hat sich geändert.
GIS:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."
.