Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.01.2012, 10:00   #4
Hawi
Inventar
 
Registriert seit: 23.12.2001
Beiträge: 2.969


Standard

Zitat:
Zitat von 8ung Beitrag anzeigen
Die Frage, die mir bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, ist, ob ich ohne entsprechendes Empfangsgerät auch zahlen muss
NEIN!
Lowrider hat es eh schon ein paar Mal geschrieben - und ich auch:

Rundfunkgebührengesetz:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

ORF-Gesetz:
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Nur das kursiv Geschriebene hat sich geändert.

GIS:
"Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät."

@LouCypher
Was das Programmangebot betrifft, stimme ich dir voll zu.
Hawi ist offline   Mit Zitat antworten