So. Hab mir noch die Mühe gemacht und mal ein bisserl alles zusammengesucht:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000785
Zitat:
(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
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Darin wird man als Rundfunkteilnehmer betitelt. Hast kein Rundfunkempfangsgerät, bist auch keiner. Und dazu gehört Radio und TV. Ab jetzt egal, welche Empfangstechnik verbaut ist.