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Alt 28.12.2011, 13:00   #27
Thiersee
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Zitat:
Zitat von steelrat Beitrag anzeigen
wie gesagt, da ich nie den Erhalt unterschrieben habe, verstehe ich nicht, dass ich jetzt was unterschreiben soll, das mir zum Nachteil gereichen könnte.
Das verstehst du vollkommen falsch, diese Erklärung kann nie gegen dich verwendet werden, außer natürlich du erklärst das Falsche!
Damit Alternate an die Post herantreten und sagen kann
Zitat:
"Liebe Post, du hast den Auftrag NICHT erfüllt, den ich dir erteilt habe, und das Paket nicht geliefert; wir müssen jetzt unserem Kunde das Geld zurücküberweisen oder dasselbe noch einmal liefern; diesen Schaden stellen wir dir in Rechnung!"
Um diese Forderung zu untermauern (und die Angelegenheit schneller zu erledigen), braucht Alternate von dir diese Erklärung!

Zitat:
Und dass beim Verkauf Rechte und Pflichten auf mich übergehen, mag zwar stimmen, ALLERDINGS solange ich die WARE nicht erhalten habe, gab es keinen "Verkauf" und somit sind auch keine Pflichten auf mich übergegangen.
Das stimmt nicht ganz, siehe di AGBs:
Zitat:
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ALTERNATE Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt
Wenn du z.B. per Nachnahme (oder ev. auf Rechnung) bestellt hast, hast du immer noch die Pflicht zu bezahlen; die Erklärung dient auch dazu zu beweisen, daß du deiner Pflicht nicht nachkommen konntest.

Ich wünsche einen Guten Rutsch ins 2012.

MfG, Thiersee
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