Zitat:
Zitat von Thiersee
Damit der Lieferant den Paketdienst dran kriegen kann, wenn er die Lieferung verschlampt oder verschwinden läßt, was auch vorkommt, leider.
Eine solche Erklärung hat vor Gericht Gültigtkeit, sollte es zu Schadenersatzprozess kommen; sie ist natürlich auch für denjenigen bindend, die sie abgibt.
Von wegen, ich habe vor zwei Wochen ein Paket (DHL) vor der Haustür gefunden: wir waren im Haus, aber der Bote hat das Paket einfach vor der Tür deponiert; mit DPD ist auch schon mal passiert.
MfG, Thiersee
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mein lieber thiersee. ich möchte gar nicht in abrede stellen, daß es anders passiert. das ändert nichts an der rechtssituation. ein kauf stellt einen vertrag dar, mit rechten und pflichten und risikoübergang.
der kunde muß also gar nichts tun, die erklärung macht er ausschließlich um die kulanzlösung zu beschleunigen.
und wenn dhl oder dpd oder paketdienst bumsti seine lieferung nicht nachweisen kann, hat er im prozess das nachsehen, aber nie der kunde.
erkennst du den feinen unterschied?