Hi,
ich möchte eine andere Überlegung für den TE auf die Waagschale werfen:
Zitat:
... auf jeden Fall soll aber ein Internetanschluss gemeinschaftlich genutzt werden.
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Dir ist es klar, daß der Anschlußinhaber auch für rechtliche Belange und "Mist" (will keine Unterstellung sein!) verantwortlich ist, die die andere Hälfte betreffen?
MfG, Thiersee