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Alt 02.11.2011, 20:09   #1
Thiersee
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Hi,

ich möchte eine andere Überlegung für den TE auf die Waagschale werfen:
Zitat:
... auf jeden Fall soll aber ein Internetanschluss gemeinschaftlich genutzt werden.
Dir ist es klar, daß der Anschlußinhaber auch für rechtliche Belange und "Mist" (will keine Unterstellung sein!) verantwortlich ist, die die andere Hälfte betreffen?

MfG, Thiersee
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