Nur zur Info:
Bekomme ich eine Zeitschrift zugesandt - obwohl ich mit dem Herausgeber/Lieferanten keinen Vertrag abgeschlossen habe - kann ich auf die Abholung der Zeitschrift(en) bestehen und falls dies nicht während einer angemessenen Frist erfolgt, diese Zeitschrift(en) entsorgen lassen und die dabei angefallenen Kosten (selbstverständlich im angemessenen Ausmaß) einfordern.
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