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Alt 09.05.2011, 12:54   #15
Karl99
Veteran
 
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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!

Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage:
Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer???
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