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Alt 05.05.2011, 13:24   #2
Karl99
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Es stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage, ob ein SIM-Lock NACH Ablauf der Bindungsfrist immer noch bestehen muss! Auf der anderen Seite kann mit der SIM-LOCK-Sperre auch eine gewisse Einschränkung der Funktionialität gegeben sein, und das hat mit einem Providerwechsel noch gar nichts zu tun. Daher muss man diese Sache sehr unterschiedlich betrachten. Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. Dies vorallem auch in der Annahme, jemand tauscht nach 2 Jahren das Handy, bleibt beim gleichen Provider (erfüllt somit die Vertraglichkeit) und gibt das Handy seinem Kind, das mit irgendeinem billigen Wertkartentarif telefonieren darf. Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.
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