Es gibt das Thema zur Vorratsdatenspeicherung - hier wurde ja bekanntlich die "Verhältnismäßigkeit" zugrundegelegt. Also: Es kann von Dir ohne gesetzlicher oder gerichtlicher Auflagen nicht verlangt werden, Daten bis in die Unendlichkeit aufzubewahren!
Wenn also jemand Unbefugter (natürliche Person, Anwalt, etc.) anklopft und Daten möchte, ist es ein Gesetzesverstoß, wenn Du dieser Person die Daten aushändigst! Fragt ein Gericht, die Polizei, Staatsanwaltschaft etc. an, übermittelst Du, was Du hast - und wenn aufgrund "Unverhältnismäßigkeit" oder aufgrund der Gesetzeslage (Dauer der Vorratsdatenspeicherung) nichts mehr da ist, dann ist einfach nichts mehr da! So einfach ist das! Beim Flöttl (siehe Bawag-Prozess) wurde ja auch akzeptiert, dass sein Notebook oder PC abgestürzt ist und deshalb leider keine Daten mehr verfügbar sind (man kann es glauben oder nicht).
Manchmal hat man auch ein Pech...
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