Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.03.2011, 09:17   #4
er50wien
Newbie
 
Registriert seit: 11.08.2010
Alter: 75
Beiträge: 9


Standard

Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Auf einen Widerspruch gegen die AGB-Änderung folgt doch normalerweise eine Auflösung des Vertrages, oder?
nicht immer, nach kündigung wurden bei mir auf die neuen agb verzichtet!
er50wien ist offline   Mit Zitat antworten