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Alt 07.09.2010, 13:45   #25
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
sieh mal. ich habe ein firmenfahrzeug, welches mir auch für private zwecke zur verfügung steht.
gemäß den gesetzlichen vorschriften wird auf meinem gehaltszettel ein sachbezug ausgewiesen. das firmenfahrzeug stellt rechtlich eine leistung des unternehmens dar, welches mir einen geldwerten vorteil bringt, weil ich kein eigenes mehr brauche (abgesehen von zweit-, dritt- und viertwagen und dem cabrio fürs wochenende).

dieser geldwerte vorteil ist steuerlich zu vergüten, das bedeutet, die lohnsteuerbemessungsgrundlage wird erhöht, ich zahle mehr steuer.

wenn das so einfach wäre, würde jedes unternehmen seinen mitarbeitern was durchgehen lassen. am besten noch buchhaltungstechnisch aktiviert, damit wird deren gewinn reduziert und die unternehmenssteuern gesenkt. aber das führt ins endlose.

was ich sagen will, aus meiner rechtlichen beurteilung ist es ein sachbezug. wie aber schon erwähnt gibt es vielleicht auch was anderes.

und ob es ein sachbezug ist oder nicht, geht ja letztlich an der frage, ob es diese ermäßigung gibt, völlig vorbei.
Ein firmenwagen ist was anderes, hier übernimmt die firma ja kosten für dich, aber das produkt der eignen firma günstiger zu bekommen sind ein anderes paar schuhe. Es ist ein unterschied ob ein vw mitarbeiter einen vw als firmenwagen bekommt, oder einen vw um 30% rabatt kaufen kann solange die firma noch einen profit macht. Bekäme er den vw für weniger als den herstellungspreis ist es wieder was anderes. Wennst in der kantine das menü um €2 bekommst brannst dafür auch keine lohnsteuer.
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LouCypher
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