Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.07.2010, 20:14   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

An sich eine gute Idee, jedoch:
die Anwaltskosten sind wahrscheinlich deutlich höher als Zahlscheingebühr für Jahre.

Da müßte der VKI mit einer Musterklage ein Exempel statuiren, und der einzelne Verbraucher müßte dann nur mit einem Brief darauf Bezug nehmen.

Zitat:
Will es zahlen von dem Konto (man/frau kann mehrere haben) wie ich will und wann ich will.
Ein durchaus verständlicher Wunsch, und mensch weiß wann er was gezahlt hat.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten