Zitat:
Zitat von FendiMan
Der verkaufende Händler muss nicht zur Reparatur herangezogen werde, man kann durchaus gleich zum Hersteller gehen.
Bitte nicht die gesetzliche Gewährleistung (die nur über den Händler abgewickelt werden kann) und die Herstellergarantie (die direkt über den Hersteller abgewickelt wird) verwechseln!
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ich habe schon mehrfach - gerade bei computer-komponenten - seitens der händler gehört, dass man die garantie/gewährleistung nur im geschäft geltend machen kann, weil es mitunter so ist, dass der händler auf die garantieansprüche seitens des herstellers/großhändlers verzichtet, um einen günstigeren preis zu bekommen und dafür übernimmt der die etwaig anfallenden kosten im falle des falles selbst. in diesen fällen sagt der hersteller/importeur: gehens damit zu ihrem händler!