Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Man könnte die betreffenden AGBs natürlich auch als rechtswidrig ansehen, aber das ist jetzt schwer festzumachen.
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Solange sich der Passus auf Fernabsatz bezieht, ist er rechtens, ansonsten ungültig. Ein großes Problem ist, dass viele Händler selbst keine Ahnung haben, wie das Gesetz aussieht und wie es umzusetzen ist. Die glauben oft auch nur, was in den Foren zu lesen ist - wiewohl diese Gesetz esteile sehr klar, lesbar unmd verständlich sind.
Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Es steht nur drin, daß man die Waren frei einsenden muss, ansonsten werden sie nicht angenommen.
Das schließt eine Refundierung der Versandskosten noch nicht aus.
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Der Grund z.B. bei CWsoft für die Verweigerung unfreier Sendungen war ganz simpel: Zu der Zeit, als der Postbote täglich eintraf, war nur die Putzfrau anwesend. Und der waren und auch die Unterscheidung von z.B. ungerechtfertigten Nachnahmen sowie Zahlungen aus der Kasse nicht möglich.
Wir haben eben dann bei gerechtfertigten Ansprüchen (Gewährleistungsfällen) die Versandkosten refundiert.
Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Mir wurde aber eine für meine Einschätzung inakzeptable Auskunft erteilt, daß bei unfreier RMA-Abwicklung die Preise höher wären, etc...
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Du sagst es: inakzeptabel.