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Alt 28.02.2010, 11:57   #4
Weini
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Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
Ich habe fälschlicherweise das erste halbe Jahr der Gewährleistung (wo Beweislastumkehr herrscht) als Garantie bezeichnet.

Im konkreten Fall Cosmos müsste ich mich also davon überzeugen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung auch noch eine ausdrücklich und schriftlich bestätigte Erklärung (Garantieurkunde) des Herstellers dem Gerät beigefügt ist.
Prinizpiell korrekt. Auch, weil z.B. die Garantieleistungen eines OEM-Produktes nicht mit denen eines Retail-Produktes ident sein müssen.

Ist natürlich mühsam, das durchzubringen, wenn die gewünschten Teile auch ganz ohne besonderen Aufwand Absatz finden.
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