Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.02.2010, 08:55   #3
Alufranz
Veteran
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 300


Standard

Zitat:
Zitat von Weini Beitrag anzeigen
Passt.
Ich habe fälschlicherweise das erste halbe Jahr der Gewährleistung (wo Beweislastumkehr herrscht) als Garantie bezeichnet.

Im konkreten Fall Cosmos müsste ich mich also davon überzeugen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung auch noch eine ausdrücklich und schriftlich bestätigte Erklärung (Garantieurkunde) des Herstellers dem Gerät beigefügt ist.
Alufranz ist offline   Mit Zitat antworten