27.02.2010, 23:10
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#16
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Zitat:
Zitat von Alufranz
ok, zurück zum Start: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht. Gewährleistung heißt Einstehen müssen des Schuldners (des Verkäufers) für Mängel, die eine vom Gläubiger (des Käufers) angenommene Leistung im Zeitpunkt der Erbringung aufweist. Das heisst aber doch, dass mit dem Konkurs des Verkäufers klarerweise keine Gewährleistung mehr gegeben ist. Und Garantie gibt es nur, wenn jemand anderer ( Der Hersteller oder eine Garantieversicherung) mir diese Garantie schriftlich zugesichert hat.
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Passt.
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