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Alt 27.02.2010, 10:46   #1
Alufranz
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Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.

Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.

Zitat:
Greif mal einem Nackten in die Tasche
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht).

Zitat:
Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.
Nein, ist er nicht. Ich habe hier das Wort "Händler" fett hervorgehoben.
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