Zitat:
Zitat von rev.antun
das ist so nicht ganz richtig ...
da die gebühreneintreiber der meinung sind wenn du die möglichkeit zum empfang hast du bereits gebührenpflichtig bist!
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wenn das Gerät
mit minimalen Aufwand betriebsbereit ist, d. h. Antennekabel stecken oder Netzstecker anschließen usw.
Allerdings wenn du im Haus t.B. NUR DVB-T Empfang hast und kein DVB-T-Empfänger oder Dekoder hast, dann gucken sie durch die Röhre (bzw. Flatscreen

)
und noch:
Zitat:
autoradio musst auch nicht anmelden nur empfangsgeräte die im haus verwendet werden
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Autoradio muß man nicht GESONDERT anmelden, weil es schon im "Preis" für das Radio im Haushalt inbegriffen sind und zwar unbeschränkt, d.h. für das Auto von Frau, Kinder usw, also Leute, die im gemeinsamen Haushalt wohnen (angemeldet sind).
Allerdings wenn du kein Radio im Haushalt angemeldet hast, mußt du blechen!
Zitat:
Kunstförderung usw. sind ja nichts schlechtes,
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dies halte ich für eine Frechheit von Staat, oder wem auch immer, daß man schon beim Kauf des Gerätes eine Künstlerabgabe zahlen muß und dann auch monatlich!
MfG, Thiersee