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Alt 09.12.2009, 17:52   #2
RaistlinMajere
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Zitat:
Zitat von Rudy F Beitrag anzeigen
Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
ich kann nur hoffen daß diesbzgl. die angaben meines vaters stimmen. der beliebt nämlich schonmal zu übertreiben, wenn er sich aufregt. angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...

die bezeichnung "ungebührlich" existiert im übrigen schon. ich habe dazu gerade ein interessantes PDF gefunden, in dem es u.a. heißt:

Zitat:
Der Verwaltungsgerichtshof beurteilt störenden Lärm dann als ungebührlich,
wenn "ein Tun oder Unterlassen gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zu-
sammenleben mit anderen Menschen verlangt werden kann."
____________________________________
"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.

Geändert von RaistlinMajere (09.12.2009 um 18:21 Uhr).
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